Qualifikation und Lohngruppe
Auf dem Bau hängt der Lohn stark davon ab, als was du eingestellt wirst: Helfer, Baufacharbeiter, gelernter Maurer oder Vorarbeiter. In tarifgebundenen Betrieben entscheidet die Lohngruppe, in nicht gebundenen Betrieben der Arbeitsvertrag. Tarifgebunden ist ein Bauunternehmen, wenn es Mitglied im tarifschließenden Verband ist oder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Frag nach, in welche Gruppe du eingestuft wirst.
Typische Gehälter für häufige Stellen:
Arbeiten im Winter
Bauarbeit hängt vom Wetter ab. Für Beschäftigte in Betrieben des Baugewerbes gibt es in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis zum 31. März das Saison-Kurzarbeitergeld, wenn Arbeit witterungsbedingt oder aus wirtschaftlichen Gründen ausfällt. Manche Betriebe arbeiten außerdem mit Arbeitszeitkonten, auf denen im Sommer Stunden angespart werden. Lass dir erklären, wie dein Betrieb die Wintermonate regelt.
Das Baugewerbe hat zudem eigene Sozialkassenverfahren, die gesetzlich abgesichert sind. Für dich wichtig: Frag bei einem Wechsel, wie Urlaubsansprüche aus dem alten Betrieb übernommen werden.
Angebote richtig vergleichen
Rechne Angebote auf das ganze Jahr, nicht auf den Sommer. Ein hoher Stundenlohn hilft wenig, wenn im Winter Stunden wegfallen und kein Arbeitszeitkonto sie ausgleicht. Frag nach der Zahl der bezahlten Urlaubstage, nach Weihnachtsgeld und nach der Regel für Regentage. Bei Personaldienstleistern kommt die Frage dazu, wie einsatzfreie Zeiten bezahlt werden.
Vom Helfer zum Facharbeiter
Der größte Sprung beim Lohn liegt meist zwischen Helfertätigkeit und anerkanntem Abschluss. Wer seit Jahren als Helfer auf dem Bau arbeitet, sollte deshalb prüfen, ob die Zulassung zur Prüfung nach Berufserfahrung möglich ist. Mit Abschluss verbessern sich Einstufung, Aufstiegschancen und die Auswahl an Arbeitgebern. Frag deinen Betrieb, ob er dich bei der Vorbereitung unterstützt.
Zusatzqualifikationen
Maschinenführerscheine, eine Ausbildung zum Vorarbeiter oder Kenntnisse im Vermessen erhöhen deinen Wert auf der Baustelle. Frag deinen Betrieb, welche Lehrgänge er bezahlt und ob danach eine höhere Einstufung vorgesehen ist.
Montage und Auswärtsarbeit
- Baustellen weit vom Wohnort mit Übernachtung und Auslöse
- Fahrtzeit im Firmenbus, die je nach Vertrag bezahlt wird oder nicht
- Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit auf Verkehrswegen oder Arbeiten unter Betrieb
- Führerschein und Maschinenscheine, etwa für Bagger oder Kran
Die gesetzliche Untergrenze ist der Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde. Vergleiche Angebote mit allen Zuschlägen und Fahrtregeln.